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Impfung

aktuelle vorschriften
der landesverordnung
für den besuch der albthermen
und corona-testzentrum

Zutritt zu den AlbThermen haben nur Gäste, die entweder getestet, vollständig geimpft oder genesen sind. Es gelten die 3G Regeln.

Bei jedem Besuch gilt demnach Vorlage eines der folgenden Nachweise:

·         Vollständige Impfung: als „vollständig geimpft“ gilt, wer alle vorgesehenen Dosen eines zugelassenen Impfstoffs erhalten hat, zusätzlich müssen seit der letzten Dosis mindestens 14 Tage vergangen sein (Ausnahme Booster Impfung).  

·         Genesung: als „genesen“ gilt, wer einen positiven PCR- Test vorweist, der mind. 28 Tage und höchstens 3 Monate alt ist oder einen positiven PCR- Test vorweist, der älter als 3 Monate ist und zusätzlich die 1. Impfung bereits erfolgt ist, die mindestens 14 Tage vergangen ist.

​Getestet: Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden alt ist

             Kinder ab 6 bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind müssen einen negativen Schnelltest vorlegen, welcher max. 24 Stunden alt sein darf.

Schüler müssen in den Schulferien einen negativen Schnelltest vorlegen. Ein negativer Schnelltest ist auch vorzulegen, wenn Kinder und Jugendliche die Sauna besuchen wollen.

 

​​ Es ist das digitale Impfzertifikat (per Handy oder in Papierform) vorzulegen und ein amtliches Ausweisdokument,

        Ausgenommen sind:

Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.°

Grundschüler*innen, Schüler*innen eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.°

 Der Nachweis muss hier durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie etwa durch den Kinderausweis oder Schülerausweis erfolgen.

Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.°°

Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).°°

° Gilt nicht für Saunen

°° negativer Antigen-Test erforderlich

​       Wir dürfen Ihnen keinen Zutritt gewähren, wenn Sie:

·         typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen wie Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust

·         der Absonderungspflicht unterliegen

·         keinen FFP2 Mund-Nasen-Schutz tragen wollen (ist im gesamten Haus außer im Nassbereich und auf den Liegewiesen verpflichtend)

·         nicht nachweislich geimpft oder genesen sind.

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